(Stand 07/2024)
Angebot und Preisstellung:
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Unsere Preise gelten „ab Werk“ zuzüglich Verpackung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen:
Die von uns angegebenen Liefertermine sind als annähernd zu betrachten und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Liefertermine verlängern sich bei Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, wie in Fällen von höherer Gewalt, sowie kurzfristig nicht behebbaren Betriebsstörungen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Sobald uns solche Umstände bekannt werden, werden wir unseren Kunden entsprechend unterrichten.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Dies ist auch der Fall, wenn Teillieferungen erfolgen oder GMS weitergehende Leistungen wie Fracht, Montage und Inbetriebnahme übernimmt.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Zahlungen sind in Euro, spesen- und gebührenfrei, zu leisten. Neukunden sind zur Vorkasse verpflichtet. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto zu erfolgen. Die Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto als vorgenommen.
Gewährleistung:
12 Monate ab Lieferung, längstens 3000 Betriebsstunden.
Gewährleistungsansprüche:
Alle Teile sind unentgeltlich von GMS nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist GMS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Auftraggeber, nach Verständigung mit GMS CNC-Technik, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sofern Ersatzteile während der Gewährleistung ausfallen, besteht nur der Anspruch auf das gelieferte Ersatzteil. Weitere Kosten wie z.B. Serviceeinsätze werden verrechnet.
Spesen:
Es werden die gesetzlichen Spesensätze und bei Auslandsaufenthalten die länderspezifischen Verpflegungspauschalbeträge aus dem Bundesreiskostengesetz zugrundegelegt. Für Übernachtungen berechnen wir die tatsächlich entstandenen Kosten.
Servicetechnikersätze: Für die geleistete Arbeitszeit berechnen wir:
Reisezeit |
85,00 € |
Überstundenzuschlag für die ersten beiden Stunden |
18,00 € |
Überstundenzuschlag für die jede weitere Stunde oder Samstage |
28,00 € |
Spesenpauschale bei eintägigen Einsätzen |
37,00 € |
Spesenpauschale bei mehrtägigen Einsätzen |
45,00 € |
Arbeitsstunden Techniker |
100,00 € |
Arbeitsstunden Inbetriebnahmeingenieur |
120,00 € |
Übernachtungskosten nach Beleg |
|
Fahrtkosten für PKW pro Kilometer |
1,10 € |
Wartezeit:
Verzögern sich die Arbeiten durch Umstände am Arbeitsplatz ohne unser Verschulden, so hat der Auftraggeber die Kosten für die Wartezeit sowie die durch die Verzögerungen erforderlich gewordenen Reisen zu tragen. Wird durch die eingetretene Wartezeit der Fertigstellungstermin verzögert, so hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Kosten selber zu tragen. In diesem Falle kann der vorher vereinbarte Fertigungstermin nicht eingehalten werden.
Haftungsausschluss
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere Schäden, die nicht an der Steuerung selbst entstanden sind, sowie Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzungen und auf Ersatz aufgrund von Folgeschäden oder Verluste des Kunden, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall oder Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ausgeschlossen.
Wir haften für die Richtigkeit der getroffenen und im Projekt dokumentierten Aussagen insofern, als Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen beruhen. Unsere Angaben über Produkte und Verfahren vermitteln wir nach bestem Gewissen. Das entbindet jedoch den Nutzer nicht davon, ihre Verwendung für den eigenen Gebrauch, für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich angegeben sind, selbstverantwortlich zu prüfen. Gewährleistung und Haftung werden im Übrigen nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch übernommen. Die Haftung und Verantwortung für die Funktion geht in jedem Falle auf den Eigentümer oder Betreiber über, insoweit Personen welche nicht zu unserem Personal gehören, unsachgemäße Wartungen o. ä. ausführen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Tritt Haftung durch uns ein, so ist diese in jedem Falle auf Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers begrenzt.
Eigentumsvorbehalt:
Von uns erstellte Dokumentationen, sowie unsere Ersatzteillieferungen und andere Sachleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Subunternehmer, der den Auftrag im Interesse eines anderen erteilt, ist er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschafts- und Geschäftsführung zur Weiterveräußerung berechtigt. Der Auftraggeber tritt die ihm aus dem Weiterverkauf der Sache entstandene Forderung schon hiermit sicherungshalber an uns ab. Der Auftraggeber ist zu Einziehung ermächtigt.
Sonstiges:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die betroffene Klausel ist dann auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Gerichtsstand für beide Parteien ist Amtsgericht Gemünden am Main. Ab 5.000 € Landgericht Würzburg.